Kann ein Ehegatte die Scheidung verhindern, indem er nicht zustimmt?
Dauert das Scheidungsverfahren dann drei Jahre?
Nein. Grundsätzlich stellt es kein Problem dar, falls Ihr Ehegatte der Scheidung widerspricht. Die Ehe kann trotzdem geschieden werden. Das Scheidungsverfahren dauert auch oft nicht länger, als bei einer Zustimmung. Wir haben solche Fälle gar nicht so selten.
Eine Ehe kann nämlich laut dem Gesetz dann geschieden werden, wenn sie “zerrüttet” ist. Diese “Zerrüttung” kann auf zweierlei Weise festgestellt werden:
1. Die erste Möglichkeit besteht darin, dass der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. In diesem Fall gilt die Ehe ohne weitere Nachforschungen als “zerrüttet”. Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist sozusagen der Beweis für die Zerrüttung. Das Gesetz geht davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist, wenn beide Eheleute die Scheidung wollen. Der Richter bzw. die Richterin braucht sich in diesem Fall eine weiteren Gedanken über die Zerrüttung zu machen.
2. Die zweite Möglichkeit – falls der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt – besteht darin, dass dem Gericht die Gründe für die Scheidung vorgetragen werden. Sind diese Gründe nach Ansicht des Richters ausreichend, so wird die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden.
Also: Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung nicht zu, so wird die Ehe trotzdem geschieden, wenn man ausreichende Gründe für eine Scheidung vorbringen kann. Diese Gründe müssen übrigens nicht unbedingt dieselben Gründe sein, die zur Trennung geführt haben. Es können auch neue Gründe sein, die erst nach der Trennung eingetreten sind. Hat z.B. einer der Ehegatten nach der Trennung einen neuen Lebenspartner kennen gelernt, so kann dies ein ausreichender Grund für eine Scheidung sein.
Nur dann, wenn ausnahmsweise gar keine Gründe für die Scheidung angegeben werden, muss eine Trennungszeit von drei Jahren eingehalten werden. Das heißt, dass in diesen Fällen erst nach drei Jahren Trennungszeit die Scheidung engereicht werden kann. Diese Fälle sind aber sehr selten. Denn wenn der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt, ist der Streit zwischen den Eheleuten meist so heftig, dass das Gericht allein schon wegen dieses Streits zur Überzeugung gelangt, dass die Ehe zerrüttet ist. Deshalb spielt die Drei-Jahres-Frist in der Realität praktisch keine Rolle. Wenn Sie mindestens ein Jahr getrennt leben, können Sie also davon ausgehen, dass Ihre Ehe geschieden wird – mit oder ohne Zustimmung Ihres Ehegatten.