Welches Gericht ist für Ihre Scheidung zuständig?

Welches Gericht ist für Ihre Scheidung zuständig?

Scheidung einreichen beim Familiengericht

Eine Scheidung wird vom Familiengericht durchgeführt. Die Familiengerichte sind besondere Abteilungen der Amtsgerichte.

Grundsätzlich können sich die Eheleute nicht aussuchen, bei welchem Gericht sie sich scheiden lassen wollen (einzige Ausnahme: siehe unten Beispiel 3).

Das für eine Ehescheidung örtlich zuständige Gericht ist in folgender Reihenfolge zu ermitteln:
1. Wohnen die Eheleute im selben Gerichtsbezirk, so ist das für diesen Bezirk zuständige Gericht zuständig.
2. Lebt bei einem der Ehegatten mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind, so muss die Scheidung bei demjenigen Gericht eingereicht werden, das für diesen Ort zuständig ist.
3. Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden, so ist dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die letzte gemeinsame Wohnung der Ehegatten war, wenn einer der Ehegatten noch in diesem Amtsgerichtsbezirk wohnt.
4. Wohnt keiner der Ehegatten mehr an dem letzten gemeinsamen Wohnort oder wenigstens im dazugehörigen Amtsgerichtsbezirk, und sind auch keine minderjährigen Kinder vorhanden, so ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Bezirk der jeweils andere Ehegatte wohnt (siehe unten Beispiel 3).
5. Falls keiner der beiden Ehegatten in Deutschland lebt, ist zu unterscheiden: leben beide außerhalb der EU, dann ist das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg zuständig. Lebt dagegen mindestens ein Ehegatte in einem EU-Land, so sind meistens nur die Gerichte dieses EU-Landes zuständig. In einem solchen Fall müssten Sie uns bitte kontaktieren.

Völlig unwichtig dagegen ist:
• wo Sie geheiratet haben
• wo unsere Anwaltskanzlei sitzt.

Beispiele:
1. Die Ehegatten wohnten zusammen in Hamburg. Die Ehefrau ist mit dem gemeinsamen Kind nach Köln gezogen. Zuständig ist das Amtsgericht Köln.
2. Die Ehegatten wohnten zusammen in Hamburg. Die Ehefrau ist nach Köln gezogen. Gemeinsame Kinder sind nicht vorhanden. Der Ehemann wohnt weiterhin in Hamburg. Zuständig ist das Amtsgericht Hamburg.
3. Die Ehegatten wohnten zuletzt zusammen in Hamburg. Die Ehefrau ist nach Köln gezogen, der Ehemann nach Bremen. Gemeinsame Kinder sind nicht vorhanden. Wenn die Ehefrau den Scheidungsantrag stellt, ist das Amtsgericht Bremen zuständig; wenn der Ehemann den Scheidungsantrag stellt, ist das Amtsgericht Köln zuständig.

Anhalt der Postleitzahl können Sie das zuständige Familiengericht auf der Seite des Justizportals des Bundes ermitteln.