Die Trennung anmelden?

Zunächst einmal: Es gibt keine offizielle Stelle, wo Sie die Trennung anmelden können!

Aber wie kann man dann die Trennungszeit vor Gericht überhaupt nachweisen? Falls die Eheleute sich über den Trennungstermin einig sind, ist gar kein Nachweis nötig! Das Gericht geht dann ohne weitere Prüfung davon aus, dass die Angaben der Eheleute zutreffen.

Beispiel:

Der Richter fragt im Scheidungstermin die Eheleute, seit wann sie getrennt leben. Beide geben “August 2022” an. In diesem Fall geht der Richter ohne weitere Nachweise davon aus, dass dieser Trennungszeitpunkt stimmt. Die Eheleute müssen weder eine Meldebescheinigung noch einen neuen Mietvertrag vorlegen oder gar Zeugen benennen.

Anders ist die Sache, wenn die Eheleute sich nicht über das Trennungsdatum einig sind. Solange beide Eheleute dabei Termine angeben, die beide mindestens ein Jahr zurückliegen, ist das noch kein Problem.

Beispiel:

Der Ehemann sagt, die Trennung sei im Mai 2021 gewesen, während die Ehefrau meint, die Trennung habe erst im August 2021 stattgefunden. Da bei beiden Varianten das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist, kann es im Ergebnis egal sein, wer von beiden Eheleuten Recht hat.

Ein Problem entsteht aber dann, wenn einer der Eheleute bestreitet, überhaupt schon ein Jahr getrennt zu leben. Wenn also z.B. im Gerichtstermin, der im Mai 2023 stattfindet, der Ehemann behauptet, die Trennung sei im April 2022 gewesen, während die Ehefrau behauptet, erst seit Oktober 2022 getrennt zu leben. In diesem Fall muss das Gericht untersuchen, wer Recht hat. Denn falls die Ehefrau Recht hat, dann ist das Trennungsjahr ja noch nicht abgelaufen, und die Ehe kann nicht geschieden werden. Nur in diesem Ausnahmefall muss das Trennungsdatum nachgewiesen werden. Im Beispielsfall müsste also der Ehemann nachweisen, dass die Eheleute wirklich schon mindestens ein Jahr getrennt leben.

Wie kann er aber nun diesen Nachweis führen? Indem er z.B. seinen neuen Mietvertrag vorlegt, oder durch eine Meldebescheinigung, oder auch durch Zeugen. Als Zeugen kommen auch Verwandte in Betracht, sogar die eigenen Kinder.

Schwieriger ist es, wenn die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung bzw. innerhalb des gemeinsamen Hauses stattgefunden hat. Denn dann gibt es ja weder eine neue Meldebescheinigung noch einen neuen Mietvertrag. Auch Zeugen helfen meistens nicht weiter. Denn Zeugen können nichts dazu sagen, ob die Eheleute rund um die Uhr innerhalb der Wohnung oder des Hauses getrennt waren. In diesem Fall sollte man deshalb möglichst die Trennung dokumentieren. Z.B. können beide Eheleute ein Papier unterschreiben, worin festgehalten wird, dass sie seit einem bestimmten Datum innerhalb der Wohnung getrennt leben. Oder einer der Eheleute kann unsere Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragen, dass wir ein kurzes offizielles Schreiben an den anderen Ehegatten richten, worin wir das Getrenntleben feststellen. Diese Feststellung kann man natürlich auch noch mit anderen Regelungen zum Getrenntleben verbinden.