Kann ich die Scheidung online beantragen?

Egal wie einfach oder kompliziert Ihr Fall ist: Sie können die Scheidung in jedem Fall bei uns online beantragen. Auch bei schwierigen Fällen erhalten Sie von uns eine ausführliche rechtliche Beratung während des gesamten Verfahrens.

Mein Ehegatte stimmt der Scheidung nicht zu, kann ich trotzdem die Online-Scheidung wählen?

Ja. Ob der andere Ehegatte zustimmt oder nicht, macht für den Ablauf des Verfahrens keinen großen Unterschied. Falls Ihr Ehegatte nicht zustimmt, verlangt das Gericht die Angabe eines ausreichenden Scheidungsgrundes (dies ist bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht nötig). Dabei kann es sich auch um einen Grund handeln, der erst nach der Trennung eingetreten ist.

Beispiel: Nach der Trennung der Eheleute geht der Ehemann eine neue feste Beziehung ein. Im Scheidungsverfahren stimmt seine Ehefrau der Scheidung nicht zu. Der Ehemann kann seine neue feste Beziehung als Scheidungsgrund anführen, obwohl diese Beziehung nicht der Anlass der Trennung war. Zu den eigentlichen Trennungsgründen muss dann gar nichts mehr gesagt werden.

Ich befürchte, dass mein Ehegatte Unterhalt fordert oder weitere Rechtsfolgen geklärt haben will. Ist denn dann die Online-Scheidung überhaupt geeignet?

Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch in allen Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht. Hier ist eine langjährige Erfahrung im Familienrecht besonders wichtig. Sie werden von uns umfassend beraten – auch darüber, wie solche Fragen ohne teures Gerichtsverfahren gelöst werden können.

Ist eine Onlinescheidung bei meinem Familiengericht überhaupt möglich? Gibt es Mehrkosten?

Kein Problem. Wir führen Ihre Scheidung vor jedem deutschen Familiengericht durch – ohne Mehrkosten. Auch im Allgäu oder auf der Insel Rügen.

Ein Ehegatte lebt im Ausland. Gibt es da Besonderheiten?

Der Online-Scheidungsantrag eignet sich gerade auch dann, wenn ein Ehegatte im Ausland lebt. Denn ein Besuch im Anwaltsbüro ist nicht nötig. Wir haben viele Mandanten aus allen Teilen der Welt. Wenn der im Ausland lebende Ehegatte von uns vertreten wird, ist sein persönliches Erscheinen vor dem deutschen Familiengericht in der Regel nicht nötig.

Zu Fällen mit Auslandsberührung lesen Sie bitte auch unsere besonderen Hinweise .

Lesen Sie auch unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren (FAQ)