Kann man bei einer Onlinescheidung sparen?

Ja! Das OLG Hamm hat entschieden: Mit einer “Onlinescheidung” kann man Zeit und Geld sparen!

OLG Hamm, Pressemitteilung vom 07.05.2013 zum Urteil 4 U 162/12 vom 07.03.2013:
“Die Aussage “Scheidung Online spart Zeit, Nerven und Geld” auf der Internetseite eines Rechtsanwalts ist nicht irreführend, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können,
hinreichend erläutert wird. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07.03.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum bestätigt.”