In diesem Fall – keiner der beiden ausländischen Ehegatten wohnt in Deutschland – ist eine Scheidung in Deutschland nicht möglich. Auch dann nicht, wenn die Heirat in Deutschland erfolgte.
Anders aber, wenn einer der Eheleute eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt und auch Deutscher ist: Dann zählt vor deutschen Gerichten nur seine deutsche Staatsangehörigkeit, und er wird ausschließlich als Deutscher betrachtet.