Wann ist der Zeitpunkt für die Änderung der Steuerklasse?

Viele Eheleute glauben, erst nach der Scheidung müsse man die Steuerklasse ändern. Falsch, die Steuerklasse muss bereits viel früher geändert werden!

Denn, was Viele wundern wird: die Steuerklasse hat mit der Scheidung gar nichts zu tun! Vielmehr hängt die Steuerklasse allein davon ab, ob die Eheleute dauernd getrennt leben oder nicht. Die dauernde Trennung der Eheleute führt bereits zur Pflicht, die Steuerklasse zu ändern. Ob es überhaupt jemals zur Scheidung kommt oder nicht, ist dem Finanzamt dagegen völlig irrelevant.

“Dauernd getrennt” in diesem Sinne leben Eheleute, wenn Sie ab dem 1. Januar eines Kalenderjahres getrennt leben und auch das gesamte Jahr über keine Unterbrechung der Trennung stattfindet.

Nach einer Trennung muss man die Steuerklasse deshalb schon zum Beginn des nächsten Kalenderjahres ändern. Die neue Steuerklasse gilt also immer ab dem 1. Januar, der auf die Trennung folgt.

Beispiele:

* Die Eheleute haben sich am 10. März 2022 getrennt. Sie müssen zum 1.1.2023 die Steuerklassen ändern.
* Die Eheleute haben sich zum 28. Dezember 2022 getrennt. Sie müssen ebenfalls zum 1.1.2023 die Steuerklassen ändern.
* Die Eheleute haben sich zum 5.1.2023 getrennt. Sie müssen erst zum 1.1.2024 die Steuerklassen ändern.

Diese Beispiele zeigen, dass es immer nur auf die Kalenderjahre ankommt: war in einem Kalenderjahr die Trennung, so muss ab Beginn des folgenden Kalenderjahres die Steuerklasse geändert werden.

Die Beispiele zeigen auch: es kommt nicht darauf an, wie lange die Eheleute bereits getrennt leben. Es ist auch nicht etwa so, dass man die Steuerklasse erst nach dem ersten Trennungsjahr oder sogar erst nach der Scheidung ändern müsste.

Schließlich zeigen die Beispiele: es ist unter steuerlichen Aspekten nachteilig, sich zum Jahresende zu trennen. So müssen die Eheleute im zweiten Beispiel oben die Steuerklasse zum 1.1.2023 ändern, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt erst drei Tage getrennt leben. Hätten sie sich mit der Trennung noch ein paar Tage Zeit gelassen, dann hätten sie noch das gesamte Jahr 2023 die alten Steuerklassen behalten können (siehe drittes Beispiel).

Lesen Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch das Kapitel “Wie beweise ich das Trennungsdatum?

TIP: Bei einer einverständlichen Scheidung reicht es völlig aus, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben. Eine längere Trennungsdauer macht den Scheidungsprozess weder einfacher noch billiger. Trotzdem glauben Eheleute mitunter, es würde das Scheidungsverfahren beschleunigen, wenn sie eine längere Trennungsdauer angeben. Das kann aber zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.

Beispiel:

Die Eheleute leben seit dem 15.2.2019 getrennt. Am 10.5.2023 reichen sie die Scheidung ein. Für den Scheidungsrichter reicht es aus, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben. Wenn die Eheleute aus Wahrheitsliebe trotzdem den 15.2.2019 als Trenungsdatum angeben, kann es passieren, dass sie für die Jahre 2020 bis 2022 Steuern nachzahlen müssen. Denn sie hätten in diesem fall schon seit dem 1.1.2020 die neuen Steuerklassen haben müssen.

Leben die Eheleute dauernd getrennt – also ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Trennung folgt – , so können sie nicht mehr gemeinsam veranlagt werden. Sie werden dann beide nach Steuerklasse I besteuert. Falls mindestens ein Kind im Haushalt eines Ehegatten angemeldet ist, wird dieser Ehegatte nach Steuerklasse II besteuert.