Als Trennungsunterhalt bezeichnet man den Ehegattenunterhalt, der ab der Trennung der Eheleute bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet wird.
Trennungsunterhalt richtig berechnen
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Als Trennungsunterhalt bezeichnet man den Ehegattenunterhalt, der ab der Trennung der Eheleute bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet wird.