Als Trennungsunterhalt bezeichnet man den Ehegattenunterhalt, der ab der Trennung der Eheleute bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet wird. Hier erhalten Sie alle Infos, um den Trennungsunterhalt korrekt zu berechnen:
Als Trennungsunterhalt bezeichnet man den Ehegattenunterhalt, der ab der Trennung der Eheleute bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet wird. Hier erhalten Sie alle Infos, um den Trennungsunterhalt korrekt zu berechnen: