Als Trennungsunterhalt bezeichnet man den Ehegattenunterhalt, der ab der Trennung der Eheleute bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet wird.
Die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt
Die Höhe des Trennungsunterhalts
Die Erwerbspflicht des Unterhaltsberechtigten
Wie wird das Einkommen berechnet?
Pflicht zur Auskunft über das Einkommen
Gibt es eine Höchstgrenze?
Zählt das Einkommen des neuen Partners mit?
Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Der Mangelfall
Wann endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Verwirkung
Rückwirkender Unterhalt für die Vergangenheit