Der Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung (“nachehelicher Unterhalt”) – das häufigste Streitthema im Familienrecht.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Ehegattenunterhalt richtig berechnen.
Der Ehegattenunterhalt ist grundsätzlich auch für die Zeit nach der Scheidung zu zahlen. Im Vergleich zum Unterhalt vor der Scheidung, also dem “Trennungsunterhalt”, gibt es allerdings einige Unterschiede:
- Der wichtigste Unterschied: nachehelicher Unterhalt kann zeitlich befristet werden. Außerdem kann der Betrag herabgesetzt werden.
- Einkommensverbesserungen beim Unterhaltspflichtigen und Einkommensverringerungen beim Unterhaltsberechtigten haben nach der Scheidung grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Unterhaltshöhe.
- Mit der Scheidung fällt eine bis dahin vorhandene Familienmitversicherung weg. Deshalb kann der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte zusätzlich einen Krankenvorsorgeunterhalt beantragen.
- Für die Zeit nach der Scheidung findet kein Rentenausgleich mehr statt. Die Unterhaltszahlungen verschaffen keine Rentenanrechte. Darum kann der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte möglicherweise zusätzlich einen Altersvorsorgeunterhalt verlangen. Also einen Beitrag zur Erhöhung seines zukünftigen Rentenanspruchs.