Der nacheheliche Unterhalt ist an strengere Voraussetzungen geknüpft als der Trennungsunterhalt. Es reicht nicht aus, dass aus irgendeinem Grund ein Einkommensunterschied besteht. Vielmehr muss grundsätzlich hinzukommen, dass dieser Einkommensunterschied zumindest teilweise seine Ursache in der Ehe hat, also ein “ehebedingter Nachteil” vorliegt. Anders ausgedrückt: Würde der weniger verdienende Ehegatte ohne die Ehe und ohne die evtl. vorhandenen Kinder heute ein besseres Einkommen haben als er tatsächlich aktuell erzielen kann, so hat er einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden Ehegatten.

Bei langen Ehen kann ein Unterhaltsanspruch auch ohne einen solchen ehebedingten Nachteil gegeben sein.

Im Einzelnen: