Ja! Er muss auch den anderen Ehegatten, der in der Wohnung wohnt, nicht erst fragen. Denn als Alleinmieter braucht er dessen Zustimmung nicht.

Zwar ist der Ehegatte, der Alleinmieter ist, intern zur Rücksichtnahme auf den anderen Ehegatten verpflichtet. Aber wenn er keine Rücksicht nimmt, ist die Kündigung trotzdem wirksam.

Welche Möglichkeiten derjenige Ehegatte hat, der in der Wohnung wohnt und dort weiterhin bleiben will, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Übrigens sollte der Alleinmieter den anderen Ehegatten, der in der Wohnung geblieben ist, unbedingt darüber informieren, dass er die Wohnung gekündigt hat. Unterlässt er diese Information, so macht er sich gegenüber dem anderen Ehegatten u.U. schadensersatzpflichtig (z.B. Räumungskosten. Hotelkosten weil der andere Ehegatte nicht von heute auf morgen eine neue Wohnung findet usw.).