zugewinnausgleich

Der Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich)

Jeder Ehegatte kann bei einer Scheidung verlangen, dass das während der Ehezeit neu hinzu erworbene Vermögen (der so genannte “Zugewinn”) geteilt wird – es sei denn, die Eheleute hätten in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. Das Prinzip des Zugewinnausgleichs ist eigentlich sehr einfach. Trotzdem gibt es viele Irrtümer. Wir klären Sie auf.