Wer bekommt den Schadensfreiheitsrabatt?
Wer bekommt den Schadensfreiheitsrabatt?
Die Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes
Beispiel: Die Ehefrau fährt in der Ehe ein Auto, das auf den Namen des Ehemanns versichert ist. Sie fährt 10 Jahre unfallfrei. Der Schadensfreiheitsrabatt wird beim Ehemann gut geschrieben, weil er ja der Versicherungsnehmer ist. Hat im Falle der Trennung die Frau das Recht, den Schadensfreiheitsrabatt “mitzunehmen”?
Ja! Die Ehefrau kann vom Ehemann verlangen, dass er ihr den Schadensfreiheitsrabatt abtritt. Das gilt immer dann, wenn ein Ehegatte den PKW über einen längeren Zeitraum allein genutzt hat. Maßgeblich ist, dass das Auto diesem Ehegatten während der Ehe “zugeordnet” war.
Die Haftpflichtversicherer haben für die Übertragung spezielle Formulare. Hier gibt’s ein Muster: