Bankkonto der Eheleute

Was passiert mit einem Konto bei Trennung der Eheleute?

Bei einer Trennung von Eheleuten kommt es häufig zum Streit über die Behandlung von Bankkonten. Ist ein Guthaben vorhanden, so stellt sich die Frage, wem das Geld gehört. Bei einem “Minus” kann es Streit darüber geben, wer eigentlich für die Schulden auf dem Bankkonto haftet.

Es kommt auch oft vor, dass einer der Ehegatten von dem (gemeinsamen) Konto bei einer Trennung schnell vorher noch Geld abhebt. Dann stellt sich die Frage , ob er dieses Geld auf das Konto zurückzahlen muss.

Die Antworten auf diese Fragen hängen davon ab, wem eigentlich das Konto gehört. Man unterscheidet hier zwischen einem Einzelkonto, die nur einem der Ehegatten gehören, und einem Gemeinschaftskonto, das beiden Ehegatten gehört.

In einer Ehe ist nicht etwa jedes Konto eines Ehegatten automatisch ein Gemeinschaftskonto. In dem meisten Fällen haben die Ehegatten vielmehr Einzelkonten. Oft hatten die Eheleute schon vor der Heirat eigene Bankkonten, die sie nach der Heirat einfach beibehalten. Dem anderen Ehegatten wird zwar oft eine Kontovollmacht eingeräumt. Das ändert aber nichts daran, dass es sich um ein Einzelkonto handelt, das nur auf den Namen eines Ehegatten läuft.

Ein Gemeinschaftskonto dagegen ist ein Konto, das auf den Namen beider Eheleute läuft. Dass es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, kann man meist daran erkennen, dass auf den Kontoauszügen die Namen beider Eheleute stehen.

Weitere Infos zu den verschiedenen Konten: