Was ist Hausrat, der zu teilen ist?
Zum Hausrat gehören grundsätzlich alle bewegliche Gegenstände, die im Haushalt der Eheleute genutzt werden bzw. genutzt wurden und die der gemeinsamen Lebensführung dienten.
Das sind also insbesondere die Möbel, das Geschirr, das Besteck, die Bettwäsche, Unterhaltungselektronik, Schallplatten/CDs, die Gartenmöbel, usw.. Aber auch Sportgeräte und Kunstgegenstände, die in der Wohnung lagen oder hingen, können zum Hausrat gehören (mehr dazu weiter unten).
Dabei ist der Begriff “Haushalt” nicht darauf beschränkt, was sich in der Ehewohnung befindet. Zum Beispiel kann auch ein Campingwagen oder das Inventar eines Wochenendhauses zum Hausrat gehören.
Auf das Eigentum kommt es nicht an. Zum Hausrat gehört nicht nur, was beiden Ehegatten gemeinsam gehört, sondern auch solche Gegenstände, die nur einem Ehegatten allein gehören. Selbst gemietete oder geleaste Sachen können zum Hausrat gehören. Deswegen kommt es für die Frage, ob ein Gegenstand zum Hausrat gehört, auch nicht darauf an, wer den Gegenstand angeschafft oder wer ihn bezahlt hat.
Nicht zum Hausrat gehören Luxusgegenstände, die nicht der gemeinsamen Lebensführung dienen, sondern nur der Vermögensanlage. Beispiel: ein Kunstgemälde im Safe ist kein Hausrat. Aber: wenn das Kunstgemälde im Wohnzimmer als Zierde hängt, ist es ein Hausratsgegenstand. Es kommt also auf die tatsächliche Nutzung des Gegenstandes an.
Nicht zum Hausrat gehören die ganz persönlichen Sachen eines Ehegatten, also Gegenstände, die nur zu seinem alleinigen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören z.B. persönliche Kleidung, Schmuck (wenn es sich nicht um eine Vermögensanlage handelt, s.o.), Hobbygegenstände, Sammlungen, persönliche Andenken, Musikinstrumente. Der Ehegatte, dem diese Sachen gehören, hat darum nach der Trennung immer einen Anspruch gegen den anderen Ehegatten, dass dieser ihm diese Dinge herausgibt.
Nicht zum Haushalt gehören schließlich Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, also z.B. Arbeitskleidung, Werkzeuge, Arbeitszimmer. Ein Computer gehört nicht zum Hausrat, wenn er überwiegend für berufliche Zwecke benutzt wurde.
Gehört ein Kraftfahrzeug zum Hausrat?
Fahrzeuge gehören in der Regel nicht zum Hausrat. Wurden sie während der Ehe überwiegend für berufliche Zwecke benutzt, liegt schon aus diesem Grund kein Hausrat vor. Das gleiche gilt, wenn ein Fahrzeug überwiegend von einem Ehegatten für sich persönlich genutzt wurde. Wurde der Pkw aber auch in nennenswertem Umfang für Familienzwecke genutzt (zum Beispiel zum Einkaufen, Kinder zur Schule bringen, Ausflüge, Urlaubsfahrten), gehört er zum Hausrat. Auch das ist wiederum unabhängig von der Eigentumslage.
Haben beide Ehegatten einen Pkw, so gehören beide Fahrzeuge in der Regel nicht zum Hausrat.
Ist einer der Ehegatten nicht berufstätig, so dient ein Zweitwagen in der Regel der Familiennutzung, ist also Hausratsgegenstand.
Was gehört sonst noch dazu?
Wohnwagen/Wohnmobil: Ein Wohnwagen bzw. Wohnmobil ist Haushaltsgegenstand, wenn er für gemeinsame Urlaube genutzt wurde.
Eine Einbauküche ist meistens deswegen kein Hausratsgegenstand, weil sie nicht beweglich ist, sondern mit dem Gebäude fest verbunden. Nur dann, wenn man sie ohne Zerstörung ausbauen und in einer anderen Wohnung wieder einbauen könnte, kann sie zum Hausrat gezählt werden.
Musikinstrumente: Stand das Musikinstrument mehreren Familienmitgliedern zur Verfügung und wurde es nicht nur von einem Ehegatten benutzt, so war es ein Hausratsgegenstand.
Sportgeräte: Auch hier kommt es darauf an, ob das Sportgerät von allen Familienmitgliedern oder nur von einem Ehegatten allein benutzt wurde.
Computer: Ein Computer gehört dann zum Hausrat, wenn er von der gesamten Familie benutzt wurde. Benutzte aber nur einer der Ehegatten den Computer, und zwar für seine beruflichen Zwecke, so ist er kein Hausratsgegenstand.
Kunstgegenstände: Auch wertvolle Kunstgegenstände können zum Hausrat zählen, wenn sie die Wohnung ausgeschmückt haben. Anders verhält es sich bei solchen Kunstgegenständen, die nur der Kapitalanlage dienten.
Briefmarken-/Münzsammlungen: Solche und ähnliche Sammlungen sind i.d.R. nur das Hobby eines einzelnen Ehegatten und deshalb kein Hausrat.
Persönliche Sachen eines Kindes: Persönliche Sachen eines Kindes sind keine Haushaltsgegenstände. Anders ist es aber in der Regel bei Kindermöbeln.
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Was gehört nicht zum Hausrat?
Zum Hausrat gehört nicht, was nicht der gemeinsamen Lebensführung dient. also alle privatebn gegenstände eines Ehegatten, mit denen nur er allein zu tun hat: seine Kleidung, sein Schmuck, seine Hobbysachen, seine ganz private Briefmarkensammlung.