Scheidungskosten Steuer

Früher konnten man Scheidungskosten als “außergewöhnliche Belastungen” von der Steuer absetzen.

Nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren ist das aber leider nicht mehr möglich! Es können weder Anwalts- noch Gerichtskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Wie Sie bei Scheidung-Online.de trotzdem Geld sparen können und Ihre Scheidung so günstig wie möglich wird, erfahren Sie in unserem Kapitel “Scheidungskosten“.

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