Welchen Familiennamen erhält das Kind, wenn die Mutter bei der Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet ist?

Das Kind erhält bei der Geburt grundsätzlich den Familiennamen der Mutter – auch, wenn dies zugleich der Familienname ihres Noch-Ehemanns ist.

Beispiel: Frau Schmitz, geborene Müller, ist noch verheiratet mit Herrn Schmitz. Noch vor der Scheidung bekommt sie ein Kind von ihrem neuen Lebensgefährten Herrn Richter. Das Kind bekommt den Familiennamen Schmitz.

Der Grund liegt darin, dass das Kind als eheliches Kind gilt und Herr Schmitz nach dem Gesetz als Vater des Kindes gilt. Bis zum Beweis des Gegenteils.

Änderung des Familiennamens:

Der Familienname des Kindes kann nur dann geändert werden, wenn Herr Richter offiziell als Vater des Kindes gilt. Dies setzt aber voraus, dass entweder die Vaterschaft angefochten wurde, oder dass Herr Richter seine Vaterschaft beim Jugendamt anerkennt und der Ehemann (Herr Schmitz) dieser Vaterschaftsanerkennung ebenfalls beim Jugendamt zustimmt. Allerdings werden diese Erklärungen erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam, d.h. bis dahin behält das Kind den Namen “Schmitz”. Mit diesem Familiennamen wird es auch erst mal eingetragen. Daran lässt sich leider nichts ändern.