Umgangsvereitelung kann zu Anspruch auf Schadensersatz führen!

Verweigert der betreuende Elternteil grundlos den Umgang, dann kann der umgangsberechtigte Elternteil eventuell Schadensersatz für “frustrierte Aufwendungen” verlangen. Also für Kosten, die infolge des verweigerten Umgangs sinnlos geworden sind.

Beispiel: Der Vater hat für sich und das Kind eine Urlaubsreise gebucht. Im letzten Moment verweigert die Mutter grundlos den Umgang. Sie muss dem Vater die Kosten für Flug, Unterkunft etc. erstatten (OLG Hamburg FamRZ 2018,599).

Ein Schadensersatz kann sich auch in anderem Zusammenhang ergeben. Zum Beisipel, wenn die Mutter nicht die Reisepässe der Kinder aushändigt, die reise erst später angetreten werden kann und daher Mehrkosten beim Umgangsberechtigten Elternteil entstehen (OLG Bremen NZFam 2018,28).