Schnelle Annullierung statt langwieriger Scheidung?

Die Annullierung einer Ehe ist ein seltener Ausnahmefall. Eine Eheschließung kann nur annulliert werden, wenn man durch Gewalt Drohung oder arglistige Täuschung zur Heirat bewogen wurde. Eine arglistige Täuschung liegt z.B. vor, wenn der andere Ehegatte verschwiegen hat, dass er schwer vorbestraft ist oder dass er schon mal verheiratet war oder dass er Kinder hat u.ä. Diese Fälle sind sehr selten – so selten, dass Sie die Möglichkeit einer Annullierung Ihrer Ehe am Besten sofort wieder vergessen.

Wichtig: Auch bei einer extrem kurzen Ehe kann die Ehe nicht einfach annulliert werden. Es gibt keine “Rückgabefrist”. Auch dann, wenn sich die Eheleute noch in der Hochzeitsnacht trennen sollten, muss deswegen eine ganz normale Scheidung eingereicht werden – wozu in der Regel das Abwarten eines Trennungsjahres nötig ist!

Eine Scheinehe ist nach Ansicht der meisten Gerichte kein Grund für eine Annullierung. Denn wenn sich beide Eheleute darüber einig sind, dass sie nur eine Scheinehe führen wollen, wurde keiner von ihnen getäuscht. Deshalb muss auch eine Scheinehe ganz normal unter Einhaltung des Trennungsjahres geschieden werden.
Anders verhält es sich, wenn nur einer der Ehegatten nur wegen des Aufenthaltsrechts geheiratet hat, der andere Ehegatte dagegen wirklich eine normale Ehe wollte. In diesem Fall kann derjenige Ehegatte, der vom anderen Ehegatten getäuscht wurde, die Annullierung beantragen. Freilich ist es oft schwer nachzuweisen, dass der andere Ehegatte nur eine Scheinehe führen wollte.