Kann ich bereits vor Ablauf des Trennungsjahres etwas tun, um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen?
Wenn sich beide Ehegatten einig sind, könnte die Scheidung theoretisch nach einigen wenigen Wochen “durch” sein. In Wirklichkeit dauert es aber meist länger. Das liegt daran, dass grundsätzlich der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchgeführt werden muss. Zu diesem Zweck muss das Gericht bei den Rentenversicherungen der beiden Eheleute jeweils eine Rentenberechnung anfordern. Manchmal dauern die Berechnungen der Rentenversicherungen lange, weil sie bei den Eheleuten Nachfragen stellen müssen. Das kann z.B. sein, weil Zeiten im Lebenslauf des Versicherten ungeklärt sind (Versicherungslücken). Dann müssen diese Zeiten geklärt werden.
Nun kann aber jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, jederzeit eine Klärung seines Versicherungskontos verlangen. Dies sollte man darum schon vor dem Scheidungsantrag tun. Der Vorteil liegt auf der Hand: Wenn das Versicherungskonto bereits geklärt ist, also z.B unklare Versicherungszeiten aufgeklärt wurden, so spart das im Scheidungsverfahren Zeit, weil keine Rückfragen der Rentenversicherungen an die Eheleute mehr nötig sind.
Um das Versicherungskonto zu klären, muss bei der Rentenversicherung ein so genannter “Kontenklärungsantrag” gestellt werden. Dazu muss man ein Formular ausfüllen. Diese bekommt man bei der nächsten Geschäftsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder zum Downloaden im Internet. Hierzu gehen Sie bitte auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de.