Lebt der Unterhaltsberechtigte in einem Land, dessen Lebenshaltungskosten sehr viel niedriger sind als in Deutschland, so kann der Unterhaltsbetrag reduziert werden.

Lebt der Unterhaltsberechtigte dagegen umgekehrt in einem Land mit höheren Lebenshaltungskosten (z.B. in der Schweiz), so kann sich der Unterhalt nicht erhöhen.

1. Innerhalb der Europäischen Union können zur Unterhaltsbemessung die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten “Vergleichbaren Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte” herangezogen werden (BGH FF 2014,458).

2. Bei Ländern außerhalb der Europäischen Union kann auf die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen werden.

Demnach findet grundsätzlich keine Reduzierung statt, wenn der Unterhaltsberechtigte in einem der folgenden Staaten lebt:
Andorra, Australien, Bermuda, Brunei, Finnland, Hongkong, Ile of Man, Israel, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Kanalinseln, Katar, Kuweit, Liechtenstein, Macao, Monaco, Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Palästina, San Marino, Schweiz, Singapur, VAE, USA.

In allen anderen Staaten kommt eine Reduzierung um 25%, 50% oder gar 75% in Betracht (Siehe FamRB 2014,37). Fragen Sie in einem solchen Fall einfach kostenlos bei uns nach.

Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums können Sie hier herunterladen .

Allerdings kann diese Ländergruppeneinteilung nur als Anhaltspunkt für die Unterhaltsbemessung dienen und nicht schematisch zu einer Unterhaltreduzierung führen. Denn maßgeblich sind immer die konkreten Lebensumstände des Kindes in dem betreffenden Land (OLG Stuttgart NZFam 2014,264). So sind z.B. in türkischen Großstädten die Lebenshaltungskosten ähnlich hoch (wenn nicht höher) als in Deutschland, während die Lebenshaltungskosten auf dem Land wesentlich geringer sind. Entsprechendes gilt für viele andere Länder, in denen der Lebensstandard-Unterschied zwischen Stadt und Land und zwischen einzelnen Regionen wesentlich stärker ist als in Deutschland, so z.B. auch in Russland.