Die Düsseldorfer Tabelle 2026: Was Sie wissen müssen

Die Düsseldorfer Tabelle 2026: Was Sie wissen müssen

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle

Bei der berühmten “Düsseldorfer Tabelle” handelt es sich um Richtlinien für die Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Sie wird von Familienrichtern des Oberlandesgerichts Düsseldorf erstellt und in der Regel jährlich an die neuen Einkommensverhältnisse angepasst.

Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar kein Gesetz, wird aber praktisch von allen Familiengerichten in Deutschland angewandt.

Zur Anwendung der Tabelle:

Zunächst muss das monatliche Durchschnitts-Einkommen (netto) des unterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt werden. Sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, wie z.B. beim Wechselmodell oder bei volljährigen Kindern, muss das Einkommen beider Eltern zusammenaddiert werden.

Die Tabelle gilt unmittelbar nur dann, wenn eine Unterhaltspflicht gegenüber genau zwei Personen besteht. Besteht eine Unterhaltspflicht nur gegenüber einem einzigen Kind, so ist der Unterhalt aus der nächst höheren Einkommensstufe zu entnehmen. Hat der unterhaltspflichtige Vater z.B. ein Nettoeinkommen von monatlich 3.000,- Euro und hat er nur ein einziges Kind, dem er Unterhalt zahlen muss, so wird der Unterhaltsbetrag nicht nach der eigentlich zutreffenden Einkommensstufe 4, sondern nach der Einkommensstufe 5 ermittelt.

Umgekehrt erfolgt eine Herabstufung, wenn mehr als zwei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind. Hat der Vater z.B. aus einer ersten Beziehung ein Kind und aus einer zweiten Beziehung ebenfalls ein Kind und muss er auch dessen Mutter Unterhalt zahlen, so wird der Unterhalt bei einem Einkommen von 3.000,- Euro nur der Stufe 3 entnommen. Bei mehr als drei Unterhaltsberechtigten kann eine weitere Herabstufung erfolgen.

Wichtig: Der tatsächlich zu zahlende Betrag ergibt sich i.d.R. erst nach Verrechnung des halben Kindergelds! Bekommt der betreuende Elternteil das staatliche Kindergeld, so wird die Hälfte davon auf den Kindesunterhalt angerechnet. Im Jahr 2026 beträt das Kindergeld monatlich 259,- Euro. Die unten stehenden Tabellenbeträge reduzieren sich im Ergebnis also jeweils um 129,50 Euro.

Die Düsseldorfer Tabelle 2026

Stufe: Nettoeinkommen des

 

Unterhaltspflichtigen:

0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre Bedarfskontroll-

 

Betrag:

1. bis 2.100 486 558 653 698
2. 2.101 – 2.500 511 586 688 733 1.750
3. 2.501 – 2.900 535 614 719 768 1.850
4. 2.901 – 3.300 559 642 751 803 1.950
5. 3.301 – 3.700 584 670 784 838 2.050
6. 3.701 – 4.100 623 715 836 894 2.150
7. 4.101 – 4.500 661 759 889 950 2.250
8. 4.501 – 4.900 700 804 941 1.006 2.350
9. 4.901 – 5.300 739 849 993 1.061 2.450
10. 5.301 – 5.700 778 893 1.045 1.117 2.550
11. 5.701 – 6.400 817 938 1.098 1.173 2.850
12. 6.401 – 7.200 856 983 1.150 1.229 3.250
13. 7.201 – 8.200 895 1.027 1.202 1.285 3.750
14. 8.201 – 9.700 934 1.072 1.254 1.341 4.350
15. 9.701 – 11.200 972 1.116 1.306 1.396 5.050

 

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Hier geht es zur vollständigen Tabelle mit allen offiziellen Anmerkungen: