Zur Unterhaltsberechnung bei Krankengeld oder Kurzarbeitergeld:

Diese Ersatzeinkünfte werden wir Arbeitseinkommen als Einkommen angerechnet.
Solange kein wirklicher Arbeitseinsatz erfolgt, wie z.B. beim Krankengeld oder beim Schlechtwettergeld, kann von diesen Einkünften kein Erwerbstätigenbonus abgezogen werden.