Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden bei der Unterhaltsberechnung voll als Einkommen angerechnet. Der Netto-Auszahlungsbetrag wird jeweils auf 12 Monate umgerechnet.

Beispiel: Der Ehemann verdient regulär monatlich 2.500,- Euro netto. Im Juli bekommt er netto 600,- Euro Urlaubsgeld, und im Dezember bekommt er netto 1.200,- Euro Weihnachtsgeld. Sein gesamtes Jahres-Nettoeinkommen beträgt also (10 x 2.500,- + 3.100.- + 3.700,-) 31.800,- Euro. Dividiert man diesen Betrag durch 12, so ergibt sich ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 2.650,- Euro. Dieses Durchschnittseinkommen ist für die Unterhaltsberechnung anzusetzen.