Alleinerziehende Eltern können vom Jugendamt einen “Unterhaltsvorschuss” erhalten, wenn der andere Elternteil aus irgendeinem Grund keinen bzw. nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt. Dieser Unterhaltsvorschuss ist praktisch eine laufende monatliche Unterhaltszahlung vom Jugendamt. Das Jugendamt versucht natürlich, das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück zu bekommen.
Hier erhalten Sie folgende Infos zum Thema “Unterhaltsvorschuss für minderjährige Kinder”:
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Muss der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen / erstatten?