Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Eltern können vom Jugendamt einen “Unterhaltsvorschuss” erhalten, wenn der andere Elternteil aus irgendeinem Grund keinen Kindesunterhalt oder nur einen Teil des Uterhalts zahlt. Dieser Unterhaltsvorschuss ist praktisch eine laufende monatliche Unterhaltszahlung vom Jugendamt. Das Jugendamt versucht natürlich, das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück zu bekommen.

Hier erhalten Sie folgende Infos zum Thema “Unterhaltsvorschuss für minderjährige Kinder”:

Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Muss der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen / erstatten?