Eine Säuglingserstausstattung stellt einen so genannten Sonderbedarf des Kindes dar. Für diesen Sonderbedarf müssen beide Eltern anteilig aufkommen. Und zwar im Verhältnis ihrer Einkünfte zueinander.
Der Vater des Kindes trägt die Kosten einer Säuglingserstausstattung also nur dann alleine, wenn die Mutter kein eigenes Einkommen oberhalb ihres Selbstbehaltes von derzeit 1.650,- Euro hat.