Was tun, wenn der Kindesvater den Unterhalt nicht bzw. nicht in voller Höhe zahlt, oder bei Zahlungsunfähigkeit des Kindesvaters?

In diesem Fall ist eine Ersatzhaftung der Eltern der Kindesmutter zu prüfen, § 1615l BGB i.V.m. § 1607 BGB. Die Eltern müssen den Unterhaltsanspruch befriedigen, soweit sie selbst leistungsfähig sind.