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Die Düsseldorfer Tabelle 2025
Welches Familiengericht ist zuständig?
Wichtig zu wissen: Es kommt nicht darauf an, wo die Heirat stattfand. Man muss sich also nicht in demselben Ort scheiden lassen, wo man geheiratet hat.
Sind minderjährige Kinder vorhandern, so ist immer dasjenige Gericht zuständig, welches für den Wohnort der Kinder örtlich zuständig ist.
Falls keine Kinder vorhanden sind bzw. wenn bei beiden Elternteilen Kinder leben, so kömmt es darauf an: Leben beide Eheleute noch im selben Gerichtsbezirk? in diesem Fall ist das Gericht für diesen Ort zuständig.
Leben die Eheleute in verschiedenen Gerichtsbezirken, so kommt es zunächst darauf an, ob noch ein Ehegatte im letzten gemeinsamen Gerichtsbezirk der Eheleute wohnt. Lag die letzte Ehewohnung z.B. in München und wird jetzt noch von einem der Eheleute bewohnt, während der andere Ehegatte nach Köln verzogen ist, so ist das Familiengericht München zuständig.
Falls keiner der Eheleute mehr im Gerichtsbezirk der letzten gemeinsamen Wohnung wohnt, so kommt es immer auf den Wohnort des “Antragsgegners” an. Lag die letzte gemeinsame Wohnung der Eheleute z.B. in München und ist der Ehemann nach Frankfurt, die Ehefrau nach Köln verzogen, so ist Köln zuständig, falls der Ehemann den Scheidungsantrag stellt, während Frankfurt zuständig ist, falls die Ehefrau den Antrag stellt.
Wohnt nur einer der Eheleute in Deutschland, so ist das Gericht für diesen Wohnort zuständig. Wenn keiner der Eheleute in Deutschland wohnt, ist einzig und allein das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig.