Wenn die Eheleute sich über die Scheidung einig sind und außer der Scheidung keine weiteren Dinge vor Gericht geregelt werden sollen, reicht ein einziger Anwalt aus. Dieser Anwalt muss von demjenigen Ehegatten beauftragt werden, in dessen Namen die Scheidung eingereicht wird. Für den anderen Ehegatten wird kein eigener Anwalt gebraucht.