Ja. Nur derjenige Ehegatte, in dessen Namen der Scheidungsantrag gestellt wird, braucht einen eigenen Anwalt. Für den anderen Ehegatten wird kein Anwalt benötigt.
Ja. Nur derjenige Ehegatte, in dessen Namen der Scheidungsantrag gestellt wird, braucht einen eigenen Anwalt. Für den anderen Ehegatten wird kein Anwalt benötigt.