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Unmöglich!
Bitte lesen Sie unser Kapitel "Welches Gericht ist zuständig?".
Wir erstellen den Scheidungsantrag auf der Basis Ihrer Informationen. Falls Sie wünschen, dass wir erst eine Rücksprache mit Ihnen halten, rufen wir Sie schnellstmöglich an. Das gleiche gilt, falls wir noch Fragen offen haben. Per Email schicken wir Ihnen eine Abschrift unseres Scheidungsantrags, zusammen mit einer Schätzung der Kosten. Nachdem die Scheidung beim Gericht eingegangen ist, schickt Ihnen das Gericht die Gerichtskostenrechnung. Sobald die Gerichtskosten gezahlt wurden, stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu und fragt, ob die Angaben zutreffen und er mit der Scheidung einverstanden ist.
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