FAQs

Kann ich den Antrag auch auf andere Weise stellen?

Sie können den Scheidungsauftrag natürlich auch auf herkömmliche Weise erteilen, z.B. telefonisch oder per Fax. An den Kosten ändert sich dadurch nichts. Sie erreichen uns unter: Tel.: 0211 5868801 Fax: 0211 5868800 Wir benötigen die Informationen, die in dem Formular abgefragt werden. Sie können also z.B. das Formular ausdrucken, ausfüllen und per Telefax an uns senden. Außerdem können Sie auch das ausgedruckte und ausgefüllte Formular per Post ans uns schicken: Rechtsanwalt Roland Sperling Rathausufer 10 40213 Düsseldorf

Kann ich den Antrag auch auf andere Weise stellen?2023-06-08T22:22:26+02:00

Was ist, wenn mein Ehegatte nicht einverstanden ist?

Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung nicht zu, so wird die Ehe trotzdem geschieden, wenn man ausreichende Gründe für eine Scheidung vorbringen kann. Diese Gründe müssen übrigens nicht unbedingt dieselben Gründe sein, die zur Trennung geführt haben, sondern können auch neue Gründe sein, die erst nach der Trennung eingetreten sind. Hat z.B. einer der Ehegatten nach der Trennung einen neuen Lebenspartner kennen gelernt, so kann dies ein ausreichender Grund für eine Scheidung sein.

Was ist, wenn mein Ehegatte nicht einverstanden ist?2023-06-08T22:24:14+02:00

Kann ich einen Anwalt sprechen?

Alle unsere Mandanten haben einen Anspruch auf eine umfassende Beratung während des gesamten Scheidungsverfahren. Sie können unsere Kanzlei telefonisch unter 0211 - 58 688 01 erreichen. Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit Fragen oder Unterlagen per Email senden. Und schließlich können Sie natürlich auch einen Besprechungstermin mit unseren Anwälten vereinbaren. Sie können gerne in unserer Kanzlei in Düsseldorf, Rathausufer 10 vorbeikommen.

Kann ich einen Anwalt sprechen?2023-06-08T22:24:24+02:00
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