Grundsätzlich darf bei einer Trennung bzw. Scheidung derjenige Ehegatte das Auto behalten, der Eigentümer des Autos ist. Falls das Auto aber zum gemeinsamen Hausrat gehört, kann ausnahmsweise derjenige Ehegatte, der nicht Eigentümer ist, berechtigt sein, das Fahrzeug bis zur Scheidung zu nutzen.

Welchem Ehegatten gehört das Auto?

Wichtig: Wem das Auto gehört ergibt sich nicht aus dem Fahrzeugbrief! Im Fahrzeugbrief steht nur, auf wen das Auto bzw. Motorrad zugelassen ist und wer im Sinne des Straßenverkehrsrechts der Fahrzeughalter ist. Das beweist aber noch nicht, dass derjenige Ehegatte, der im Fahrzeugbrief steht, auch der Eigentümer ist. Ebenso wenig ist automatisch derjenige Ehegatte der Eigentümer, auf dessen Namen das Auto versichert ist. Um bei einer Scheidung das Auto zu bekommen, reicht es also nicht aus, dass man in den Papieren steht.

Eigentümer ist vielmehr derjenige Ehegatte, der das Fahrzeug erworben hat. Bei einem schriftlichen Kaufvertrag ist Eigentümer also derjenige, der im Kaufvertrag steht. Gibt es keinen schriftlichen Kaufvertrag, so kommt es auf die Umstände beim Kauf an: Wer hat das Auto bezahlt, wer hat die Kaufverhandlungen geführt usw..

Falls kein schriftlicher Kaufvertrag (mehr) existiert, ist man zur Klärung der Eigentumsfrage auf Indizien angewiesen: Wer steht im Fahrzeugbrief? Auf wessen Namen läuft die Versicherung? Wer hat das Fahrzeug während der Ehe überwiegend benutzt? Wer hat Reparaturen in Auftrag gegeben und bezahlt?

Haben beide Eheleute den Kreditvertrag für ein Auto unterschrieben, so bedeutet das in der Regel, dass auch beide Ehegatten Eigentümer werden sollten. Sie bleiben dann grundsätzlich auch nach der Scheidung gemeinsame Eigentümer des Autos. denn die Scheidung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Hatte einer der Ehegatten schon vorher ein Auto und ist das neue Auto als Ersatz für das alte Fahrzeug angeschafft worden, so gehört auch das neue Auto in der Regel demjenigen Ehegatten, dem schon das alte Auto gehörte.

Sind die Eheleute beide gemeinsam Eigentümer eines Fahrzeugs, so haben beide genau gleich viele Rechte an dem Fahrzeug. Sie müssen sich dann bei einer Scheidung untereinander einigen, wer das Fahrzeug behalten darf. Dem anderen Ehegatten ist dann eventuell ein Ausgleich zu zahlen.

Wer behauptet, Alleineigentümer zu sein, muss dies im Zweifelsfall auch beweisen können.

Ausnahme: wenn das Auto zum Hausrat gehört.

Wenn das Fahrzeug während der Ehe zum Hausrat gehörte, so kann u.U. während der Trennungszeit derjenige Ehegatte, der nicht Eigentümer ist, vom anderen Ehegatten verlangen, ihm bis zur Scheidung das Auto zu überlassen.

Die Frage, ob ein Auto zum Hausrat gehört, ist von den Gerichten wie folgt entschieden worden:
Wurde das Fahrzeug ganz überwiegend für berufliche Zwecke eines Ehegatten benutzt, ist es kein Hausrat. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug überwiegend von einem Ehegatten für sich persönlich genutzt wurde. Haben beide Ehegatten einen eigenen Pkw, so gehören beide Fahrzeuge i.d.R. nicht zum Hausrat.
Wurde das Auto aber in nennenswertem Umfang für Familienzwecke genutzt (Einkaufen, Kinder zur Schule bringen, Ausflüge, Urlaubsfahrten), gehört es zum Hausrat – unabhängig von der Eigentumslage.

Ist einer der Ehegatten nicht berufstätig, so dient ein Zweitwagen i.d.R. der Nutzung für die Familie, ist also Hausrat.

Steht demnach im Einzelfall fest, dass das Auto nicht zum Hausrat gehört, bleibt es bei der Verteilung nach den Eigentumsverhältnissen (siehe oben).

Handelt es sich beim Fahrzeug ausnahmsweise um Hausrat, so beantwortet sich die Frage, wer bei der Scheidung das Fahrzeug behalten darf, nach dem Regeln über die Hausratsverteilung bei einer Scheidung. Bitte lesen Sie dazu das Kapitel “Wer bekommt den Haushalt?”

Die Fahrzeugpapiere

Die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) sind Zubehör des Fahrzeugs, d.h. sie gehören zum Fahrzeug. Wem das Auto gehört, dem gehören also auch die Fahrzeugpapiere. Er kann sie notfalls vom anderen Ehegatten herausfordern.

Wie bereits erwähnt, ist andererseits aber nicht etwa derjenige der Fahrzeugeigentümer, der die Papiere besitzt oder der in den Papieren steht. Wenn einer der Ehegatten vor der Scheidung auszieht und die Fahrzeugpapiere seines Autos in der Wohnung zurücklässt, muss ihm daher der andere Ehegatte diese Papiere herausgeben. Tut er das nicht, so kann der Eigentümer-Ehegatte ihn sogar auf Herausgabe verklagen.

Derjenige Ehegatte, der die Papiere besitzt, darf die Herausgabe nicht von irgendwelchen Geldzahlungen oder anderen Leistungen abhängig machen. Etwas anderes gilt aber dann, wenn dieser Ehegatte seinerseits einen Anspruch gegen den anderen Ehegatten hat. Zum Beispiel einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dann darf er die Papiere solange zurückbehalten, bis der andere Ehegatte auch seine Pflicht erfüllt.

Beispiel: Der Ehemann zieht aus. Den Fahrzeugbrief seines Autos vergisst er in der Ehewohnung. Als ihm dies auffällt, verlangt er von seiner Frau die Herausgabe des Briefes. Seine Frau muss ihm den Brief herausgeben. Falls aber die Frau ihrerseits z.B. noch Geld vom Ehemann zu bekommen hat (z.B. rückständigen Unterhalt), dann kann sie den Brief so lange behalten, bis der Ehemann dieses Geld zahlt.

Scheidung: Wer bekommt das Auto?