Infos zum Kindesunterhalt 
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, solange diese nicht genug eigenes Einkommen haben, um ihren Unterhaltsbedarf selbst zu finanzieren. Das ist bei minderjährigen Kindern fast immer der Fall.
Die Unterhaltspflicht endet aber nicht mit dem 18. Geburtstag oder einem anderen Geburtstag des Kindes, sondern dauert grundsätzlich so lange an, bis die Berufsausbildung abgeschlossen ist. Studiert das Kind, ist die Unterhaltspflicht erst mit Ende des Studiums beendet.
Einem volljährigen Kind, das sich nicht mehr in der Ausbildung befindet, und das eine - wie auch immer geartete - Arbeitsstelle finden könnte, schuldet man grundsätzlich keinen Unterhalt.
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