Video:  Volljährig – was ändert sich beim Unterhalt?

Wenn Ihr Teenager bei Ihnen lebt, bekommen Sie für seine Versorgung Unterhalt vom anderen Elternteil. Rechtlich ändert sich das mit seinem 18. Geburtstag. Ab der Volljährigkeit muss von beiden Eltern Unterhalt gezahlt werden. Wie rechnet man nun aus, wer wie viel schuldet und wie lange ist Unterhalt geschuldet? Sehen Sie in diesem Video, wie die Regel lautet.

Die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind endet weder automatisch mit dem 18. Geburtstag noch mit dem 25. Geburtstag oder einem anderen Geburtstag des Kindes. Vielmehr dauert die Unterhaltspflicht grundsätzlich so lange, bis die die Berufsausbildung des Kindes abgeschlossen ist. Studiert das Kind, ist die Unterhaltspflicht erst mit Ende des Studiums beendet.

Einem volljährigen Kind, das sich weder in der Ausbildung befindet noch einer Arbeit nachgeht, schulden die Eltern keinen Unterhalt – es sei denn, es wäre erwerbsunfähig.

Rechenweg für den Kindesunterhalt eines volljährigen Kindes:

Der Kindesunterhalt wird in drei Schritten berechnet:

(1) Zunächst wirf der Unterhaltsbedarf ermittelt, indem das anrechenbare Nettoeinkommen beider Eltern zusammenaddiert wird (auch von demjenigen Elternteil, bei dem das Kind eventuell noch wohnt). Anhand dieser Summe liest man dann in der Düsseldorfer Tabelle den Unterhaltsbetrag ab.

(2) Von diesem Unterhaltsbetrag zieht man sodann das eigene anrechenbare Einkommen des Kindes ab: das volle Kindergeld, eine Ausbildungsvergütung (bis auf einen Freibetrag von 100,- Euro) sowie eventuelle sonstige Einkünfte des Kindes.

(3) Bleibt nach Abzug des eigenen Einkommens noch ein ungedeckter Rest, so stellt diese Differenz zum Tabellenwert den Unterhaltsanspruch des Kindes dar. Dieser Unterhaltsanspruch ist dann auf beide Eltern im Verhältnis ihrer anrechenbaren Einkünfte aufzuteilen.

Diesen Rechenweg erklären wir in den folgenden Kapiteln ausführlich: