Die Höhe des Kindesunterhalts wird in mehreren Schritten ermittelt:

1. Der Unterhaltsbedarf des Kindes:
Zunächst wird – sozusagen als Ausgangswert – der so genannte “Unterhaltsbedarf” ermittelt. Hierbei geht es um die Frage, wie viel Geld das Kind mindestens für seinen Lebensunterhalt braucht. Die Berechnung dieses Unterhaltsbedarfs hängt davon ab, zu welcher Gruppe das Kind gehört:


2. Eigene Einkünfte des Kindes:

Auf der nächsten Stufe wird eventuell vorhandenes eigenes Einkommen des Kindes vom Unterhaltsbedarf abgezogen. Näheres dazu im Kapitel “Eigene Einkünfte des Kindes”.

Auch eigenes Vermögen muss das volljährige Kind bis auf einen “Notgroschen” aufbrauchen.

3. Kindergeld:

Bei volljährigen Kindern ist das Kindergeld in voller Höhe an die Kinder weiterzuleiten. Bei volljährigen Kindern stellt das Kindergeld Einkommen dar, ihr Unterhaltsanspruch reduziert sich um die volle Höhe des Kindergelds.

4. Aufteilung des Unterhalts auf beide Eltern:

Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Deshalb muss man ausrechnen, wie sich der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes auf beide Eltern aufteilt, d.h. welcher Elternteil welchen Anteil des Unterhaltsanspruchs zu zahlen hat. Näheres hierzu siehe im Kapitel“Die Unterhaltspflicht beider Eltern gegenüber volljährigen Kindern”.