Wie lange muss man nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlen?

Wie wir auf unserer Seite “Die Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts” erklärt haben, dient der nacheheliche Unterhalt in erster Linie dem Ausgleich ehebedingter Nachteile. Grundsätzlich ist ein Unterhaltsanspruch deshalb nur gegeben, soweit ehebedingte Nachteile vorliegen. Daraus folgt, dass der Unterhaltsanspruch so lange bestehen bleibt, wie die ehebedingten Nachteile weiterhin vorliegen. Fallen die ehebedingten Nachteile weg, dann entfällt auch der weitere Unterhaltsanspruch.

Beispiel: Die Ehefrau war bis zur Geburt des ersten Kindes in ihrem erlernten Beruf tätig. Nach der Geburt des ersten Kindes hat sie dann jahrelang ausgesetzt, um sich der Kinderbetreuung zu widmen. Aus diesem Grund bekam sie zunächst nur relativ schlecht bezahlte Jobs, als sie nach der Trennung wieder berufstätig wurde. Es lag ein ehebedingter Nachteil vor, deshalb muss ihr Exmann Unterhalt zahlen. Drei Jahre nach der Scheidung hat sie aber den Einkommensrückstand wieder aufgeholt. Sie verdient jetzt genauso viel, wie sie verdienen würde, wenn sie ihre Berufstätigkeit nie unterbrochen hätte. Da der ehebedingte Nachteil weggefallen ist, erlischt ihr Unterhaltsanspruch.

Bitte lesen Sie hierzu auch unser Kapitel “Befristung und Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts“.

In den folgenden Fällen endet die Unterhaltspflicht auch ohne Wegfall der ehebedingten Nachteile:

1.Wenn der Unterhaltsberechtigte auf den Unterhalt verzichtet.

2. Wenn der Unterhaltsberechtigte neu heiratet.

3. Ob die Unterhaltspflicht auch endet, wenn der Unterhaltsberechtigte zwar nicht neu heiratet, aber eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt, erfahren Sie im Artikel Neue Partnerschaft des unterhaltsberechtigten Ehegatten.

4. Wenn aufgrund einer Einkommensverbesserung beim Unterhaltsberechtigten oder einer Einkommensminderung beim Unterhaltspflichtigen kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.