Zum Unterhalt, wenn der Ex-Ehegatte einen neuen Partner hat
Oft geht zumindest einer der geschiedenen Eheleute früher oder später eine neue Partnerschaft ein. Es stellt sich dann die Frage, ob das Auswirkungen auf den Unterhalt hat.
Diese Frage stellt sich natürlich besonders oft der unterhaltspflichtige Ehegatte. Beispiel: Der Ex-Ehemann schuldet seiner Ex-Frau Ehegattenunterhalt. Als bei der Exfrau ein neuer Partner ins Lebentritt, stellt er sich die Frage, ob er jetzt weniger oder sogar gar nichts mehr zahlen muss. Weiteres Beispiel: Der Ex-Ehemann schuldet seiner Ex-Frau Unterhalt. Der Ex-Ehemann heiratet erneut und stellt sich nun die Frage, ob er seiner Ex-Frau weniger Unterhalt zahlen muss, da er ja jetzt auch seine “neue” Frau versorgen muss.
Wichtige Anmerkungen:
1) Wir behandeln hier nur die Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt. Auf den Kindesunterhalt hat eine neue Partnerschaft in der Regel keinen Einfluss! Diese Frage behandeln wir im Artikel Kindesunterhalt bei neuer Ehe.
2) Gehen aus der neuen Partnerschaft Kinder hervor, kann dies Einfluss auf den Ehegattenunterhalt haben. Diese Frage behandeln wir im Artikel Neue Kinder aus neuer Ehe .
Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
1. beim Unterhaltsberechtigten:
2. beim Unterhaltspflichtigen: