EILMELDUNG: Scheidungskosten steigen ab 1.6.2025! Deshalb Scheidung jetzt einreichen.
Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 beschlossen, dass die Rechtsanwaltsgebühren um mindestens 6% steigen. Der Bundesrat hat am 21. März 2025 der Gebührensteigerung zugestimmt Die Gebührenerhöhung tritt zum 1 Juni 2025 in Kraft.
Wichtig zu wissen: Für Scheidungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung eingeleitet werden, bleibt es bei den alten Gebühren. Auch dann, wenn das Scheidungsverfahren erst nach Inkrafttreten der Gebührenerhöhung zu Ende geht.