Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin:
Anschrift (tatsächliche Wohnanschrift, nicht Meldeadresse):
Angaben zum anderen Ehegatten:
Anschrift (tatsächliche Wohnanschrift, nicht Meldeadresse):
Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?
Wer wohnt noch in der Ehewohnung?
Adresse der letzten gemeinsamen Ehewohnung
Angaben zu Ihrer Ehe
Kinder:
Haben sich die Eheleute über die folgenden Punkte geeinigt?
Ungefähres monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute:
Diese Information braucht das Gericht zur Berechnung der Scheidungskosten. Eine ungefähre Angabe reicht aus. Wir brauchen von Ihnen keine Einkommensnachweise. Die Angabe zum Einkommen kann auch nachgereicht werden.
Ihre Kontaktdaten
Ihre Fragen oder Mitteilungen an uns:
Vollmacht / Rücksprache: