So können Sie einen Anspruch auf Wohngeld berechnen

Die Frage, welcher Ehegatte in der Wohnung bleibt oder bleiben kann, hängt natürlich auch von den finanziellen Möglichkeiten ab. Vielleicht steht Ihnen Wohngeld zu?

Hier finden Sie einen Wohngeldrechner.

Bei der Unterhaltsberechnung wird Wohngeld möglicherweise teilweise als Einkommen angerechnet. Allerdings ist derjenige Teil des Wohngelds kein Einkommen, der nur besonders hohe Wohnkosten ausgleicht – also Wohnkosten, die über denjenigen Wohnkosten liegen, die im Selbstbehalt berücksichtigt werden. Das sind z.B. 580,- Euro Warmmiete beim Ehegattenunterhalt. Beträgt die Miete also z.B. 700,- Euro und das Wohngeld 150,- Euro, so rechnet man: 580,- Euro + 150,- Euro = 730, – Euiro. Die Miete beträgt 700, also werden nur 30,- Euro vom Wohngeld als Einkommen angerechnet. werden davon nur 30,- Euro als Einkommen angerechnet.