Können Geschenke an den anderen Ehegatten nach der Trennung zurückgefordert werden?

Geschenke können zurückgefordert werden,

1. wenn der Schenker in erhebliche finanzielle Not gerät

oder

2. wenn sich der beschenkte Ehegatte eines groben Undanks gegen den schenkenden Ehegatten schuldig macht.

 

Was ist “Grober Undank”? Fest steht: Grober Undank liegt nicht bereits dann vor, wenn sich der beschenkte Ehegatte einem anderen Partner zuwendet und dies zur Trennung führt. Denn ein Ehegatte hat in aller Regel nicht allein am Scheitern der Ehe “Schuld”.

Anders kann es aber sein, wenn das Verhalten des beschenkten Ehegatten gegenüber dem anderen besonders lieblos und grob war. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der beschenkte Ehegatte gewalttätig wurde, wenn ein Ehegatte den kranken und hilfebedürftigen anderen Ehegatten plötzlich allein gelassen hat, oder wenn eine Frau ihrem Mann ein Kukuckskind “unterjubelt”. Es muss sich aber immer um eine schwerwiegende Verfehlung handeln.