Folgende Unterlagen sind für den Scheidungsantrag nötig:

1. Die Heiratsurkunde

Bei jeder Scheidung muss entweder die Heiratsurkunde oder ein “Auszug aus dem Familienregister” vorgelegt werden. Letzterer ist ein Computerausdruck, der sich meistens hinten im Stammbuch befindet.
Allerdings brauchen wir diese beiden Dokumente nicht bereits am Anfang, um die Scheidung einzureichen. Die Heiratsurkunde kann vielmehr nachgereicht werden.Deshalb können Sie uns den Scheidungsauftrag auch erteilen, wenn Sie weder die Heiratsurkunde noch den Eheregister-Auszug zur Hand haben. Eins von beiden muss dann allerdings möglichst innerhalb der ersten Wochen nachgereicht werden.

Manche Gerichte verlangen die Originale, die meisten Richter begnügen sich jedoch mit Kopien.

2. Falls vorhanden: ein notarieller Ehevertrag (Scheidungsfolgenvertrag)

Ein notarieller Ehevertrag bzw. eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung muss ebenfalls dem Gericht vorgelegt werden . Das gilt jedenfalls dann, wenn in diesem Vertrag Regelungen zum Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) getroffen wurden.
Auch hier gilt: Wir können die Scheidung auch ohne eine Kopie des Notarvertrags einreichen. Die Kopie kann nachgeliefert werden.


3. Die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

In einigen Fällen verlangen Richter die Geburtsurkunden der Kinder. In der Regel werden sie aber nicht gebraucht.


4. Passkopien

In seltenen Fällen kann auch schon mal eine Passkopie verlangt werden. Diese ist aber auf keinen Fall nötig, um die Scheidung einzureichen. Im Gerichtstermin verlangen die Richter dann oft einen Ausweis zu sehen.

5. Gehaltsabrechnungen?

Nein, wir brauchen von Ihnen keine Gehaltsabrechnungen. Ihre bloße Angabe zu Ihrem Einkommen reicht uns aus.

6. Vollmacht des Anwalts?

Auch, wenn manche Richter das anders sehen: der Anwalt braucht zwar eine Vollmacht, das muss aber keine schriftliche Vollmacht sein. Auch ein besonderes Vollmachtsformular ist nicht nötig. Das steht sogar im Gesetz. Eine mündliche Vollmacht oder eine Vollmacht per Internet ist ausreichend und voll wirksam.