Lebt der unterhaltspflichtige Ehegatte im Ausland, so gilt für die Höhe des Unterhalts folgendes:

I. Lebt dieser Ehegatte nicht in einem Euro-Land, so ist sein Einkommen anhand des aktuellen Wechselkurses in Euro umzurechnen.

II. Sodann ist sein Einkommen auf die deutschen Lebenshaltungskosten umzurechnen:

1. Innerhalb der Europäischen Union können zur Unterhaltsbemessung die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten “Vergleichbaren Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte” herangezogen werden (BGH FF 2014,458).

2. Bei Ländern außerhalb der Europäischen Union kann auf die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen werden.

Demnach findet grundsätzlich keine Reduzierung statt, wenn der Unterhaltsberechtigte in einem der folgenden Staaten lebt:
Andorra, Australien, Bermuda, Brunei, Finnland, Hongkong, Ile of Man, Israel, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Kanalinseln, Katar, Kuweit, Liechtenstein, Macao, Monaco, Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Palästina, San Marino, Schweiz, Singapur, VAE, USA.

In anderen Staaten kann der Unterhalt um 25%, 50% oder sogar um 75% gekürzt werden (siehe FamRB 2014,37). Fragen Sie in einem solchen Fall bitte einfach bei uns an.

Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums können Sie hier herunterladen .

Allerdings kann diese Ländergruppeneinteilung nur als Anhaltspunkt für die Unterhaltsbemessung dienen und nicht schematisch zu einer Unterhaltreduzierung führen. Denn maßgeblich sind immer die konkreten Lebensumstände des Kindes in dem betreffenden Land (OLG Stuttgart NZFam 2014,264). So sind z.B. in türkischen Großstädten die Lebenshaltungskosten ähnlich hoch (wenn nicht höher) als in Deutschland, während die Lebenshaltungskosten auf dem Land wesentlich geringer sind. Entsprechendes gilt für viele andere Länder, in denen der Lebensstandard-Unterschied zwischen Stadt und Land und zwischen einzelnen Regionen wesentlich stärker ist als in Deutschland, so z.B. auch in Russland.

III.
Der Selbstbehalt ist ebenso wie das Einkommen umzurechnen. Bei Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten als Deutschland ist also auch der Selbstbehalt dementsprechend niedriger.