Unterhaltspflichtige empfinden die Selbstbehaltssätze manchmal als zu gering. Es stellt sich dann die Frage, ob in ihrem Fall der Selbstbehalt nicht erhöht werden kann. In diesem Fall müsste dann u.U. weniger Unterhalt gezahlt werden.

Umgekehrt stellen sich die Unterhaltsberechtigten oft die Frage, ob der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen nicht ausnahmsweise reduziert werden kann. Der Unterhaltspflichtige müsste dann u.U. mehr Unterhalt zahlen.

Sowohl eine Erhöhung des Selbstbehalts als auch eine Reduzierung des Selbstbehalts kommen jedoch nur in Ausnahmefällen in Betracht. Hier erhalten Sie alle Informationen: